Wir unterstützen auch finanziell!

Zweckgewidmete Spenden von Privatpersonen und Firmen geben uns dankenswerterweise die Möglichkeit, neben kompetenter und einfühlsamer Beratung von KrebspatientInnen und Angehörigen auch finanzielle Unterstützung für jene Menschen anzubieten, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind.

Dieser Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds wurde geschaffen, weil – vor allem in den letzen Jahren – eine zunehmend schwierige finanzielle Situation für viele KrebspatientInnen und Angehörige entstand. Viele verlieren unverschuldet den Arbeitsplatz oder können die zusätzlichen durch die Erkrankung entstehenden Kosten (z.B. Rezeptgebühren, Fahrtspesen, Perücken, u.v.m.) nicht finanzieren.

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt sowohl medizinisch als auch sozialrechtlich im »8-Augen-Prinzip« innerhalb kürzest möglicher Zeit.

Die AntragstellerIn erteilt das Einverständnis, dass die vorgelegten Unterlagen durch die Krebshilfe überprüft werden dürfen. Die Krebshilfe verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugegeben.

In den letzten Jahren erhielten hunderte Menschen finanzielle Hilfe aus dem Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 60 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter. 

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden.

  • Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein.
  • Persönliche Vorsprache in einer Krebshilfe-Beratungsstelle.
  • Vorlage der aktuellen medizinischen Befunde.
  • Einkommensnachweis (auch des Ehepartners und/oder der im gleichen Haushalt lebender Menschen).
  • Alle anderen rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft sein.
  • Nachweis jener Kosten/zusätzlicher Ausgaben, die aufgrund der Krebserkrankung entstanden sind und zu der Notlage führten.
  • Schriftliche Begründung/Ansuchen (das gemeinsam mit einer Krebshilfe-Beraterin erstellt wird).
  • Kosten für Alternativmedizin werden nicht übernommen.
  • Die Krebshilfe behält sich vor, fallweise weitere Nachweise und/ oder Unterlagen einzufordern, die zur Beurteilung notwendig sind.

Es werden ausschließlich krankheitsbezogene Kosten finanziert, nicht aber allfällige Einkommenseinbußen. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter.

Allgemeine Information

Voraussetzungen Antragsteller:Innen

  • Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein (Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus)
  • Patient:in muss verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Not geraten sein
  • Es werden nur Patient:innen unterstützt, keine Angehörigen
  • Erstdiagnose darf max. 3 Jahre zurückliegen (falls Metastasen aufgetreten sind oder der/die Patient:in noch immer in Therapie ist, dann gilt die 3-Jahres-Frist nicht).
  • Unterstützung ausschließlich für krankheitsbezogene Kosten oder Einkommenseinbußen
  • Alle anderen rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft sein
  • Wenn der/die Antragsteller:in im Prozess der Antragsstellung verstirbt, kann der Soforthilfe Antrag ab diesem Zeitpunkt leider nicht mehr weiterbearbeitet werden.

Wichtige Information

Eine Beantragung ist ausschließlich mit vollständigen Unterlagen möglich. 
Einzelbelege können nicht bearbeitet werden.

Rechnungen ohne Zahlungs-Überweisungsbelege können nicht bearbeitet werden

Für einen Reibungslosen Ablauf ersuchen wir Sie die Unterlagen per E-Mail oder postalisch uns zuzuschicken. 

Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass wir keine zusätzlichen Unterlagen benötigen, es sei denn, sie werden ausdrücklich angefordert. 

Bitte senden Sie uns keine Behindertenausweise, offene Rechnungen, Schulden,  Baumarktrechnungen, Strafzettel, Anwaltskosten oder ähnliche Dokumente zu.

Die finanzielle Unterstützung bezieht sich auf krankheitsbezogene Kosten:

Beispielsweise folgende krankheitsbezogene Kosten:

  1. Krankenhaus-Selbstbehalte
  2. REHA-Aufenthalt-Selbstbehalte
  3. Sanitätshaus/Bandagist-Rechnungen
  4. Apothekenkosten ausschließlich krankheitsbezogen
    z.B. keine Kosmetikprodukte, Hustenzuckerl etc…
  5.  Perücke
  6. Lymphdrainage,
  7. Ergotherapie
  8. Physio-Therapie

Folgendes wird NICHT unterstützt:

  • Gas- und Stromrechnungen
  • Miete
  • Kosten für Wohnungseinrichtung/ Elektrogeräte etc.
  • Schuldentilgung
  • Kosten für Alternativmedizin und nicht evidenzbasierte Therapien
  • Wahlarztkosten
  • Kosten für Tee’s, Vitamine, Nahrungsergänzung, Halsbonbons etc.
  • Zahnbehandlungen/Kieferorthopädische Eingriffe, es sei denn, der Tumor befindet sich in diesen Bereich.