Einreichefrist bis 28. August 2025

Eine Einreichung ist momentan nicht möglich, da die Frist am 28.August 2025 abgelaufen ist

 

Die Beteiligung steht allen an einer Tiroler Einrichtung tätigen Krebsforscher:Innen frei.
Die zugrunde liegende Arbeit sollte zum überwiegenden Teil in Tirol durchgeführt worden sein.

Die vorgelegten Arbeiten müssen ein Thema eigener Wahl aus dem Gebiet der klinischen oder Grundlagenorientierten Krebsforschung behandeln und publiziert oder zur Publikation angenommen sein.
Die Arbeiten dürfen höchstens 1 Jahr vor dem Ende der Einreichungsfrist veröffentlicht worden sein.
Jede:r Bewerber:in darf nur eine Arbeit einreichen.
Die Bewerber*innen müssen schriftlich versichern, dass alle Co-Autor:Innen mit der Bewerbung einverstanden sind.

Die ausgeschriebenen Preise erhalten jene die Arbeit, die nach der Entscheidung des Preisrichterkollegiums einen bedeutsamen wissenschaftlichen Beitrag zur Krebsbekämpfung oder Krebsforschung leisten.
Das Preisrichterkollegium kann bestimmen, dass der Preis in voller Höhe oder zum Teil an einen oder mehrere Bewerber*innen anteilig ausgezahlt wird.
Falls keine Arbeit als preiswürdig beurteilt wird, kann eine Auszahlung des Preises unterbleiben. Die Entscheidungen des Preisrichterkollegiums sind unanfechtbar.

Die Preise werden im Rahmen der jährlichen Gala der Tiroler Krebshilfe 19.11.2025 verliehen. 

Die Anwesenheit der Kolleg*innen an der Gala wird erwartet.
 

 

Die Arbeiten müssen in 5-facher Ausfertigung perE-Mailadresse  office(at)krebshilfe-tirol.at bis zum 28. August 2025 in der Geschäftsstelle der Tiroler Krebshilfe eingereicht werden.
Die Einsender:Innen erkennen durch ihre Teilnahme an der Preisausschreibung die Entscheidung des Preisrichterkollegiums sowie die der Tiroler Krebshilfe als verbindlich an.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.